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Resettlement und humanitäre Aufnahmeprogramme

Derzeit ermöglichen vier verschiedene Verfahren außerhalb des regulären Asylverfahrens eine Aufnahme aus humanitären Gründen in Deutschland:

  • das vom Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) entwickelte Resettlement-Programm,
  • die humanitären Aufnahmeprogramme des Bundes,
  • sogenannte Community-Sponsorship-Programme des Bundes sowie
  • die humanitären Aufnahmeprogramme der Länder

Resettlement

Das Resettlement-Programm des UNHCR ermöglicht besonders schutzbedürftigen Personen die legale und sichere Einreise aus einem Erstaufnahmeland nach Deutschland. Durch Resettlement soll eine dauerhafte und sichere Lösung für besonders vulnerable Geflüchtete geschaffen werden, die langfristig weder in ihr Herkunftsland zurückkehren noch im Erstaufnahmeland bleiben können, weil ihnen dort nicht ausreichend Schutz gewährt wird. Detaillierte Informationen zum Resettlement-Verfahren finden sich auf der Internetseite des UNHCR.

Resettlement in Deutschland

Nach Beschluss der Integrationsministerkonferenz im Dezember 2011 realisierte die Bundesregierung ein Pilotprogramm, durch das von 2012 - 2014 zunächst 300 Geflüchtete aufgenommen wurden. Im Dezember 2014 erklärte die Integrationsministerkonferenz, dass das Programm mit einem Umfang von jährlich 500 Personen unbefristet weitergeführt wird.

Seit dem 1. August 2015 besteht in Deutschland eine Rechtsgrundlage für Geflüchtete, die im Rahmen eines Resettlement-Verfahrens aufgenommen werden. Geflüchtete, die über das Verfahren nach Deutschland kommen, erhalten seither eine Aufnahmeerlaubnis nach § 23 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes.

Seit 2016 erfolgen die deutschen Resettlement-Aufnahmen im Rahmen des Resettlement-Programms der Europäischen Union (EU). Deutschland stellte im Zuge dessen im Jahr 2020 5.500 Plätze für besonders schutzbedürftige Geflüchtete zur Verfügung. Die für 2020 geplanten Aufnahmeplätze werden teilweise in das Jahr 2021 übertragen. Eine Übersicht über die zugesagten Aufnahmeplätze und erfolgten Einreisen – bezogen auf Deutschland und alle anderen EU-Mitgliedstaaten findet sich auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI).

Humanitäre Aufnahmeprogramme des Bundes

Humanitäre Aufnahmeprogramme werden meist von Staaten eingerichtet, um in akuten Kriegs- und Krisensituationen größeren Gruppen von Menschen eine schnelle Aufnahme zu ermöglichen. Häufig wird eine Aufnahmequote sowie eine zeitliche Begrenzung des Programms festgelegt.

Deutschland richtete im Zuge des Krieges in Syrien zwischen 2013 und 2015 drei humanitäre Aufnahmeprograme für insgesamt 20.000 besonders schutzbedürftige syrische Staatsangehörige aus Ägypten, Libyen sowie Syrien und dessen Anrainerstaaten ein.

Aktuell gibt es ein humanitäres Aufnahmeprogramm des Bundes. Die humanitäre Aufnahme aus Griechenland nach der Aufnahmeanordnung vom 9. Oktober 2020 ist inzwischen abgeschlossen.

Aufnahmeprogramm des Bundes für syrische und staatenlose Schutzsuchende
Seit 2017 besteht ein Aufnahmeprogramm für syrische und im Einzelfall staatenlose Schutzsuchende aus der Türkei zur Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung. Das Aufnahmeprogramm für syrische Geflüchtete aus der Türkei lief zum 31. Dezember 2020 aus. Das Bundesinnenministerium hat mit einer Anordnung vom 15. Januar 2021 entschieden, eine Aufnahme von bis zu 500 Personen pro Monat bis zum 31. Dezember 2021 zu ermöglichen.

Humanitäre Aufnahme aus Griechenland
In Absprache mit den Bundesländern hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mit der Aufnahmeanordnung vom 9. Oktober 2020 den Rahmen für eine Aufnahme von 1.553 Personen geschaffen, die bereits im griechischen Asylverfahren internationalen Schutz erhalten haben. Dieser muss den betreffenden Personen vor dem 9. September 2020 zuerkannt worden sein. Zudem muss vor diesem Datum ihr gewöhnlicher Aufenthalt auf einer der griechischen Inseln Lesbos, Chioa, Samos, Kos oder Leros gewesen sein. Für die Auswahl werden insbesondere die Kriterien der Wahrung der Familieneinheit sowie sonstige integrationsförderliche Bindungen nach Deutschland berücksichtigt. Die Aufnahme ist inzwischen abgeschlossen.

Community-Sponsorship-Programme

Gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) im Mai 2019 das Aufnahmeprogramm "Neustart im Team – NesT" ins Leben gerufen.

„Neustart im Team“ (NesT) ist ein zusätzliches Aufnahmeprogramm der Bundesregierung für 500 besonders schutzbedürftige Geflüchtete, die sich in einem Erstzufluchtsstaat (Ägypten, Jordanien, Kenia, Libanon und Niger) aufhalten. Die Auswahl der Geflüchteten erfolgt nach den Schutzkriterien des UNHCR.

Die Aufnahme ist an die Unterstützung durch eine Mentorinnen- und Mentorengruppe vor Ort bestehend aus mindestens fünf Personen gebunden sowie die Übernahme der Mietkosten für zwei Jahre. Die aufgenommenen Personen erhalten einen Aufenthaltstitel nach § 23(4) AufenthG, zunächst für drei Jahre. Danach kann dieser Aufenthaltstitel verlängert werden.

Weitere Informationen zum Programm finden sich auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sowie des Pilotprogramms NesT.

Landesaufnahmeprogramme

Neben den humanitären Aufnahmeprogrammen des Bundes bieten Aufnahmeprogramme einiger Bundesländer eine zusätzliche Möglichkeit des Familiennachzugs.

In Thüringen besteht für syrische Staatsangehörige sowie Staatenlose, die nachweislich aus Syrien stammen, mit der Landesaufnahmeanordnung Syrien die Möglichkeit des erweiterten Familiennachzugs (Verwandte zweiten Grades), sofern Verpflichtungsgeberinnen oder -geber für den Lebensunterhalt aufkommen. Weitere Informationen dazu finden sich hier.

Mit der Landesaufnahmeanordnung Afghanistan besteht für afghanische Staatsangehörige unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit des erweiterten Familiennachzugs, sofern sogenannte Verpflichtungsgeberinnen oder -geber für den Lebensunterhalt aufkommen. Weitere Informationen dazu finden sich hier.

Darüber hinaus setzen einige Bundesländer in Zusammenarbeit mit UNHCR eigene Aufnahmeprogramme zur Aufnahme von Geflüchteten aus Erstaufnahmestaaten um. Die entsprechenden Landesaufnahmeanordnungen bedürfen des Einvernehmens des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.

Weiterführende Informationen

  • Informationen zu aktuellen Resettlement-Programmen und humanitären Aufnahmeprogrammen des Bundes bietet unter anderem die Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
  • Detaillierte Informationen zu Resettlement und humanitären Aufnahmeprogrammen bietet die Publikation des Deutschen Caritasverbandes "Migration im Fokus: Resettlement und andere humanitäre Aufnahmeprogramme" (Stand Oktober 2020) sowie die Internetseite www.resettlement.de. Um die über diese Programme in Deutschland eingereisten Personen bei ihren ersten Schritten und Behördengängen am Wohnort bestmöglich zu unterstützen, sind auf dieser Seite Informationen neben Deutsch und Arabisch auch auf Somali und Tigrinya abrufbar.

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