Gemeinsam mit ihren ostdeutschen Kolleginnen und Kollegen aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt appelliert die Beauftragte an Abgeordneten des Bundestags, in der nun anstehenden Haushaltsbefassung diese Fehlkalkulation zu korrigieren und die Mittel bedarfsgerecht aufzustocken.
„Die vielfältige Arbeit der Migrationsberatungsstellen, Jugendmigrationsdienste, Asylverfahrensberatung und psychosozialen Zentren für Geflüchtete ist nicht zu unterschätzen“, warnt Kruppa. Sie stellen niedrigschwellige Anlaufstellen für die unterschiedlichen Zuwanderungsgruppen dar, bieten ihnen Wegweisung und Begleitung durch den Verwaltungsdschungel, erklärt die Beauftragte. „Gleichzeitig entlasten die Beratungsstellen die ohnehin maximal geforderten Ausländer- und Sozialbehörden“, betont Kruppa und macht deutlich: „Hier gerade jetzt angesichts der steigenden Zuwanderungszahlen zu kürzen geht diametral an der Bedarfslage vorbei.“
Der vorliegende Haushaltsentwurf der Bundesregierung sieht Kürzungen bis zu 69 Prozent der Förderung in den unterschiedlichen Beratungsangeboten vor. Der Haushaltsentwurf wird ab dieser Woche im Bundeparlament debattiert.
Das gemeinsame Schreiben der ostdeutschen Beauftragten ist auf der hier veröffentlicht.