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Kruppa: Aufnahmezusage und Selbstbestimmung fördern Integration ukrainischer Geflüchteter

03/2023
Erstellt von Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge

„Trotz der Schwierigkeiten insbesondere in Bezug auf Unterbringung und Versorgung begegnen mir täglich ukrainische ‚Erfolgsgeschichten von Integration‘“, berichtet die Thüringer Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge, Mirjam Kruppa.

drei ineinandergreifende Hände vor einer ukrainischen Flagge

Die Aufnahme- und Hilfsbereitschaft gegenüber Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind, sei aus ihrer Sicht nach wie vor beeindruckend groß. Der nun seit einem Jahr anhaltende Angriffskriegs Russlands habe vor allem unsägliches Leid geschaffen: abertausende Tote, Witwen, Waisen, um ihre Kinder trauernde Eltern. „Nichts kann dieses Leid rechtfertigen“, so Kruppa. „Doch bei aller anhaltenden Sorge um Verwandte und Freunde im Krieg tut es vielen einfach gut, sich in Thüringen willkommen und verstanden zu fühlen“, erklärt die Beauftragte. Das erleichtere das Ankommen und Einleben.

Dabei werde auch deutlich, wie der aufenthaltsrechtliche Status Integrationsprozesse stark beeinflusst. „Anders als bei Schutzsuchenden aus anderen Herkunftsländern wurde die Verteilung der Geflüchteten aus der Ukraine nur bedingt gesteuert. Ihre Einreise erfolgt legalisiert und von Beginn an steht ihnen der Zugang zu allen Sozialleistungen offen. Und ebenfalls im Unterschied zu anderen Schutzsuchende müssen die ukrainischen Zugewanderten in der Regel keine Unsicherheiten in Bezug auf ihre Aufenthaltsberechtigung aushalten und können sich schon früh und eigenständig für Deutschkurse, Fort- und Ausbildungs- oder Arbeitsmarktmöglichkeiten entscheiden“, zählt die Beauftragte auf. Ukrainischen Geflüchteten werde also von Beginn ihres Aufenthaltes an die Sicherheit vermittelt, bleiben zu können, solange der Krieg anhält. Gleichzeitig hätten sie ein großes Maß an Selbstbestimmtheit und können frei entscheiden, wo sie in Thüringen leben und wie sie sich im Rahmen der Möglichkeiten zum Beispiel beruflich entwickeln möchten. „Diese Selbstbestimmtheit wünschen sich viele Schutzsuchende aus anderen Ländern, die – oft über Jahre – auf das Ergebnis ihres Asylantrags warten und den Einschränkungen des Asylbewerberleistungsgesetzes obliegen“, konstatiert Kruppa. Die Erfahrungen bei der Aufnahme ukrainischer Geflüchteter sollten hier zum Anlass genommen werden, die Notwendigkeit eines Asylbewerberleistungsgesetzes ehrlich zu hinterfragen, so die Beauftragte.

 

Foto: pixabay

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