Aktuelle Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Seit dem Angriff Putins auf die Ukraine fliehen hunderttausende Menschen gen Westen. Auch in Deutschland und Thüringen suchen immer mehr Menschen Zuflucht.
Das Büro der Beauftragten arbeitet kontinuierlich daran, neue und relevante Informationen hier zu veröffentlichen. Zuletzt wurden Inhalte auf dieser Seite am 08.06.2023 aktualisiert.
Ausführliche Informationen zur Situation an den Grenzen, zur Einreise und zum weiteren Aufenthalt in Deutschland bieten die Internetseiten von Handbook Germany sowie Germany4ukraine in den Sprachen Deutsch, Ukrainisch und Russisch sowie die Internetseite der Bundesintegrationsbeauftragten mit einem FAQ auf Deutsch und Ukrainisch.
Für alle Smartphones gibt es die Germany4Ukraine-App ebenfalls neben Deutsch auch in Ukrainisch und Russisch.
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Einreise
Am 9. März 2022 ist die „Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung – UkraineAufenthÜV“ in Kraft getreten. Die überarbeitete Verordnung wurde bis zum 2. Juni 2024 verlängert. Der umfasste Personenkreis wird für Einreisen bis zum 4. März 2024 für einen Zeitraum von 90 Tagen ab Einreise in das Bundesgebiet vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Demnach gilt weiterhin die Befreiung von der Visumpflicht für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet für:
- alle Menschen, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben, ab diesem Datum nach Deutschland eingereist sind oder noch einreisen werden
- ukrainische Staatsangehörige, in der Ukraine anerkannte Flüchtlinge sowie Personen mit internationalem oder gleichwertigem nationalen Schutz, die sich am 24. Februar zwar vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben, die aber zu diesem Zeitpunkt ihren Lebensmittelpunkt in der Ukraine hatten
- ukrainische Staatsangehörige, die sich am 24. Februar 2022 in Deutschland rechtmäßig aufgehalten haben, ohne den für einen langfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlichen Aufenthaltstitel zu besitzen.
Die Verordnung regelt zudem, dass die genannten Gruppen einen längerfristigen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen können. Soweit sie die jeweils erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, müssen sie dazu kein Visumverfahren im Herkunftsland durchlaufen (z.B. für Studentenvisa, Visa als Fachkraft oder für einen Aufenthaltstitel aus familiären Gründen). Sie können das Visum direkt bei der für sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Personen, die bereits ukrainische Geflüchtete aufgenommen haben, sollten sich mit der in ihrem Landkreises oder ihrer kreisfreien Stadt zuständigen Behörde (siehe unten unter "Kontakdaten vor Ort") bzw. mit der zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung setzen.
Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine hat das Bundesinnenministerium auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch zusammengestellt.
Informationen zu Einreise, Visa und notwenigen Reisepässen für ukrainische Staatsangehörige sowie Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der Ukraine finden sich unter anderem auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (Deutsch, Ukrainisch, Russisch).
Weiterführende Informationen zur Ausreise, Einreise nach Deutschland, Visa und weiteren Fragen bieten unter anderem die Internetseiten von Pro Asyl , des Flüchtlingsrats Mecklenburg-Vorpommern sowie des Flüchtlingsrats Thüringen sowie die IQ Fachstelle Einwanderung (Deutsch, Englisch, Russisch und Ukrainisch).
Mit Schreiben vom 4. März 2022 hat das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Anwendungshinweise zur leistungsrechtlichen Einordnung und Unterbringung von aus der Ukraine geflüchteten Personen herausgegeben. Im Schreiben wird u.a. darauf verwiesen, dass der betreffende Personenkreis zum Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) auch in der Übergangszeit, in der noch kein vorübergehender Schutz nach § 24 AufenthG möglich ist, berechtigt ist. Eine dezentrale Unterbringung bei Dritten ist zulässig. Die Unterbringung gehört zu den zu gewährenden Leistungen soweit eine private Unterkunft nicht zur Verfügung steht.
Es besteht keine Verpflichtung, sich in die Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl zu begeben, sofern eine anderweitige Unterbringung beispielsweise bei Verwandten oder Freunden möglich ist. Insbesondere zur Vermeidung von Obdachlosigkeit ist eine Aufnahme in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Suhl möglich.
Wer eine Unterkunft oder finanzielle oder medizinische Hilfe benötigt, sollte sich sofort bei der zuständigen Behörde registrieren. Wer um Unterstützung bittet, äußert ein Schutzgesuch und hat Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Betroffene erhalten eine Bestätigung für ihre Registrierung (Ankunftsnachweis und Anlaufbescheinigung). Diese Bestätigung ist die Grundlage für alles Weitere.
Das TMMJV hat den rechtlichen Rahmen für Einreise und Aufenthalt zusammengefasst.
Viele Personen bieten ihre Hilfe an. Leider gibt es auch Menschen, die die Notsituation ausnutzen wollen, daher hat bekom thüringen - die Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel einen Flyer zu Vorsichtsmaßnahmen sowie Kontaktdaten veröffentlicht - auch auf Ukrainisch, Russisch und Englisch.
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Aufenthalt und Versorgung
EU-Massenzustrom-Mechanismus
Die EU-Innenministerinnen und Innenminister haben sich darauf verständigt, den „EU-Massenzustrom-Mechanismus“ nach Richtlinie 2001/55/EG auszulösen. Der Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates wurde im Amtsblatt der Europäischen Union am 4. März 2022 veröffentlicht und ist seitdem in Kraft.
Schutzberechtigt sind:
- Ukrainische Staatsangehörige sowie deren Familienangehörige, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten
- nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen oder nationalen Schutzstatus genossen haben sowie deren Familienangehörige
- nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit Daueraufenthaltsrecht in der Ukraine, die nicht sicher und dauerhaft in ihr Heimatland zurückkehren können.
Die einzelnen EU-Länder können den vorübergehenden Schutz ausweiten oder eine andere Regelung für diese Gruppen finden.
Aufenthalt nach § 24 AufenthG
Mit Schreiben vom 14. März 2022 hat das BMI wichtige Hinweise zur Umsetzung des vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine (u.a. zum Personenkreis der Schutzberechtigen, zum Familiennachzug, zu Asylbewerberleistungen sowie Beschäftigungserlaubnis und Zulassung zum Integrationskurs) gegeben. Ergänzend zu diesem Rundschreiben gibt das BMI mit Schreiben vom 14. April 2022 weiterführende Hinweise zur Umsetzung der EU-Regelungen in Deutschland. Hierin werden u. a. weitere Details zu anspruchsberechtigen Personen, zum Familiennachzug sowie zur Titelerteilung nach § 24 AufenthG gegeben. In einem überarbeiteten Schreiben vom 5. September 2022 mit Hinweisen zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses gibt das BMI neben zahlreichen kleineren Anpassungen u.a. weitergehende Erläuterungen zu Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern, Erläuterungen für den Fall des Ablaufens von Passdokumenten, Ausführungen zur Wohnsitzregelung vor und nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 AufenthG sowie zur „Weiterwanderung“ von einem Mitgliedsstaat in einen anderen.
Vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG erhalten danach auch:
- nicht ukrainische Drittstaatsangehörige, die sich vor dem 24. Februar 2022 mit einem befristeten Aufenthaltstitel rechtmäßig und nicht nur zu einem vorübergehenden Kurzsaufenthalt in der Ukraine aufgehalten haben und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren können. Eingeschlossen sind dadurch beispielsweise auch Studierende und Menschen, die sich zu Arbeitszwecken in der Ukraine aufgehalten haben, sofern sie nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren können
- Ukrainische Staatsangehörige, die bereits vor dem 24. Februar 2022 mit einem anderen Aufenthaltstitel (z. B. als Studierende, Fachkraft oder Familienangehörige) in Deutschland lebten, sofern der ursprüngliche Aufenthaltstitel nicht verlängert werden kann
- andere Drittstaatsangehörige, die sich nicht nur vorübergehend rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, aber ihren Schutzstatus oder einen dauerhaften Aufenthalt zum 24. Februar 2022 noch nicht erlangen konnten und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren können.
Zudem enthalten die Schreiben weitere Ausführungen zu den Familienangehörigen von ukrainischen Staatsbürgern, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten sowie nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen oder nationalen Schutzstatus genossen haben. Zu den Familienangehörigen zählen demnach Ehegattinnen und Ehegatten, nicht-verheiratete Partnerinnen und Partner in dauerhafter Beziehung, minderjährige ledige Kinder und Stiefkinder sowie andere enge Verwandte in einem schon vorher bestehenden Abhängigkeitsverhältnis, das durch Unterhaltsgewährung oder durch Pflege und Betreuung zum Ausdruck kommt.
Bei Drittstaatsangehörigen mit unbefristetem Aufenthaltstitel in der Ukraine ist laut BMI-Schreiben vom 14. April 2022 von einer Unzumutbarkeit der Rückkehr ins Herkunftsland auszugehen. Bei Menschen aus Eritrea, Syrien oder Afghanistan ist generell davon auszugehen, dass diese nicht sicher und dauerhaft zurückkehren können.
Alle oben genannten müssen kein Asylverfahren durchlaufen. Ihre Aufnahme in Deutschland erfolgt gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz. Anspruchsberechtigten Personen wird in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes rückwirkend vom Zeitpunkt der Einreise, frühestens zum 4. März 2022, mit einer Gültigkeit bis zum 4. März 2024 erteilt. Wenn sich die Situation in der Ukraine nicht ändert, kann diese Aufenthaltserlaubnis verlängert werden, maximal jedoch bis zum 4. März 2025. Ein Antrag auf Erteilung gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz ist bei der örtlichen Ausländerbehörde zu stellen. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis muss die zuständige Ausländerbehörde nach Antragstellung eine Fiktionsbescheinigung ausstellen. Das Bundesinnenministerium gibt in einem Merkblatt wichtige Hinweise zu Rechten und Pflichten beim vorübergehenden Schutz auf Ukrainisch und Deutsch.
Auf der Internetseite des Flüchtlingsrates Thüringen e. V. finden betreffende Personengruppen unter "Informationen zu Einreise, Asylverfahren, Aufenthalt und Sozialleistungen" eine Antragsvorlage zur Beantragung von Aufenthalt nach §24 AufenthG.
Personen, die nach §24 AufenthG wegen Krieges in ihrem Heimatland aufgenommen werden, haben nach §1 Asylbewerberleistungsgesetz Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Perspektiven für nicht-ukrainische Staatsangehörige
Ausführliche rechtliche Fragen und Antworten zur Perspektive für nicht-ukrainische Staatsangehörige, die aus der Ukraine geflüchtet sind, hat die GGUA Flüchtlingshilfe zusammengestellt:FAQ Perspektiven für nicht-ukrainische StaatsangehörigeLeistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII (SGB)
Ab 01. Juni 2022 erhalten Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII (SGB). Der Leistungsbezug nach dem SGB soll dann möglich sein, wenn den betreffenden Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung erteilt wurde und eine erkennungsdienstliche Behandlung erfolgt ist. Eine Übergangsregelung besteht für Personen, die vor dem 1. Juni 2022 eine Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 erhalten haben und bei denen noch keine erkennungsdienstliche Behandlung erfolgt ist. Hier ist für den „Rechtskreiswechsel“ eine Registrierung im Ausländerzentralregister (AZR) ausreichend. Bei allen Betroffenen muss die erkennungsdienstliche Behandlung nachgeholt werden. Der Übergang vom Sozialamt zum Jobcenter erfolgt nicht automatisch. Der Antrag muss beim jeweils zuständigen Jobcenter gestellt werden. Eine Antragstellung ist bereits vor dem 1. Juni 2022 möglich.
Die Bundesagentur für Arbeit hat am 23. Mai 2022 eine ausführliche Weisung zum Rechtskreiswechsel vom AsylbLG ins SGB II für Menschen mit (beantragtem) vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG veröffentlicht. Die Inhalte der Weisung hat die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. (GGUA) hier übersichtsartig dargestellt.
Der Antrag auf Arbeitslosengeld II sowie Ausfüllhinweise, Informationen zur Grundsicherung, die Broschüre "Grundsicherung für Arbeitssuchende einfach erklärt" sowie einen Musterbescheid finden sich auf der Internetseite der Arbeitsagentur. Der Antrag auf Arbeitslosengeld II ist ausschließlich auf Deutsch - Ausfüllhinweise, Informationen zur Grundsicherung, die Broschüre "Grundsicherung für Arbeitssuchende einfach erklärt" sowie Erläuterungen zum Musterbescheid finden sich dort auch auf Ukrainisch sowie auf Russisch.
Da es aufgrund der großen Zahl an Neuanträgen und des kurzfristigen Inkrafttretens des Rechtskreiswechsels zum 1. Juni 2022 zu Verzögerungen in der Bearbeitung von Anträgen kommen kann, besteht eine Übergangszeit bis zum 31. August 2022. Im Laufe dieser Zeit erhalten Betroffene weiterhin finanzielle Unterstützung vom Sozialamt.Am 13. Mai 2022 hat der Bundestag diverse Änderungen im Aufenthaltsgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz und im Sozialgesetzbuch beschlossen. Durch den Gesetzesbeschluss ergeben sich Änderungen sowohl beim Aufenthaltsrecht als auch beim Leistungsrecht. Der zentrale Inhalt dieser Gesetzesänderungen ist der „Rechtskreiswechsel“ für Personen mit vorübergehendem Schutz vom AsylbLG ins SGB II / SGB XII. Daneben gibt es für diese Gruppe u.a. auch Änderungen für andere Leistungssysteme, wie BAföG, Kindergeld, Elterngeld und gesetzliche Krankenversicherung. Eine ausführliche Darstellung und Erläuterung der einzelnen Gesetzesänderungen sowie eine tabellarische Übersicht zu den Leistungsansprüchen für Geflüchtete aus der Ukraine bietet die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. (GGUA).
Russische und belarussische Staatsangehörige
Auch russische und belarussische Staatsangehörige, die sich vorübergehend mit einem Schengen-Visum in Deutschland aufhalten, können ggf. aufgrund aktueller Reisebeschränkungen infolge des Ukrainekrieges nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren. Mit Schreiben vom 12. April 2022 gibt das TMMJV Hinweise zur Verlängerung von Schengen-Visa russischer und belarussischer Staatsangehöriger.
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Beratungsangebote
Beratung und Unterstützung rund um die Themen Gesundheit, Bildung, Familie und Arbeit bieten zudem die regionalen Migrationsberatungsstellen. Für die bis 27-jährigen sind die Jugendmigrationsdienste (JMD) zuständig. Für Zugewanderte ab 27 Jahren sind die Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwanderer (MBE) die richtige Anlaufstelle. Über die kostenfreie Beratungs-App mbeon kann das Beratungsangebot der MBE auch digital in Anspruch genommen werden. In Videos auf Ukrainisch sowie Russisch wird dargestellt, zu welchen Themen die MBE berät, wo Beratungsstellen vor Ort gefunden werden können und wie die Onlineberatung über die mbeon App erfolgt.Der Verein "Nummer gegen Kummer" hat mit der Helpline Ukraine ein Sorgentelefon eingerichtet: Unter 0800 500 2250 findet montags bis freitags von 14 - 17 Uhr eine anonyme und kostenfreie Beratung auf Ukrainisch und Russisch für Kinder, Jugendliche, Eltern und Angehörige statt.
Es bestehen erhöhte Risiken für geflüchtete Menschen aus der Ukraine von Menschenhandel betroffen zu werden. Informationen dazu bei KOK e.V.. Bei Verdachtsfällen steht bekom thüringen - Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma hat eine Notfall-Hotline für Roma aus der Ukraine eingerichtet. Sie soll vor allem als erste muttersprachliche Kontakt- und Beratungsstelle in Deutschland zur Seite stehen. Unter den Telefonnummern 0176 882 15 091 und 06621 9811 53 sind Mitarbeiterinnen in den Sprachen Romanes, Ukrainisch und Russisch Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr erreichbar.
Das Kriegsdienstverweigerungs-Netzwerk Connection e.V. hat zur Unterstützung russischer, belarussischer als auch ukrainischer Kriegsdienstverweigerer und Deserteure eine Beratungshotline „Get out“ in russischer Sprache eingerichtet.
Die Verbraucherzentrale hat Informationen u.a. zu Telefonie, Geldtransfer und Kontoeröffnung zusammengestellt. Informationen auf Ukrainisch.
Kontakte zur verschieden Akteuren und Beratungsstellen finden sich hier.
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Medizinische Versorgung und Umgang mit Traumata
Allgemeine Gesundheitsversorgung
Grundsätzlich ist für Schutzsuchende auch die medizinische Versorgung durch die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sichergestellt.
Seit dem 1. Juni 2022 können Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG oder einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder XII erhalten. Damit ändern sich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Krankenversicherungsschutz. Mit dem Rechtskreiswechsel entfallen die Leistungsgewährungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und die damit verbundenen Gesundheitsleistungen. Geflüchtete aus der Ukraine, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB haben, erhalten dann Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Eine tabellarische Übersicht zu den Leistungsansprüchen sowie zur Gesundheitsversorgung für Geflüchtete aus der Ukraine bietet die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. (GGUA).
Fragen und Antworten zur allgemeinen medizinischen Hilfe für Ukrainerinnen und Ukrainer finden sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Das TMMJV hat konkrete Hinweise zur medizinischen Versorgung in Thüringen sowie eine Liste der zuständigen Behörden in den Sprachen Deutsch, Ukrainisch, Englisch und Russisch herausgegeben.
Die unabhängige Patientenberatung Deutschland berät kostenfrei zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen. Die telefonische Beratung steht auch auf Russisch zur Verfügung.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet ein umfangreiches Corona-„Medienpaket auf Ukrainisch“ zum Ausdrucken und verteilen bzw. aufhängen. Enthält Merkblätter und Plakate zu Impfungen, Tests, Quarantäne und Hygiene.
Schwangere Frauen in Notlagen können über eine Schwangerschaftsberatungsstelle unbürokratisch finanzielle Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragen. Nähere Informationen finden sich im Infoblatt auf Deutsch und auf Ukrainisch. Eine Auflistung Anerkannter Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Thüringen bietet das TMASGFF.
Die Thüringische Krebsgesellschaft e.V. setzt sich für die schnellstmögliche Fortsetzung von Krebsbehandlungen und -therapien sowie die Durchführung von Nachsorgeuntersuchungen ein. Außerdem ist rund um die Uhr das Notfall-Telefon unter 0170 96 00 511 erreichbar. Weitere Informationen finden sich im Informations-Flyer auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch.
Die Koordinierungsstelle für Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland hat ein Video auf Ukrainisch erstellt, das einen kurzen Überblick über die Hospiz- und Palliativversorgung mit ihren ambulanten und stationären Unterstützungsangeboten gibt, die auch allen vor dem Krieg in der Ukraine geflüchteten Menschen mit einer lebensverkürzenden Erkrankung offenstehen.
Allgemeine Informationen zu Gesundheit finden sich hier.
Angebote für Menschen mit Behinderung
Beratungsangebot für Geflüchtete mit Behinderung bietet die "Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung". Sie berät bundesweit vor Ort und kostenfrei Menschen mit (drohenden) Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sowie deren Angehörige: EUTB-Information: Deutsch,EUTB-Information: Ukrainisch,EUTB-Information: Russisch.
Viele Informationen zur Aufnahme geflüchteter Menschen mit Behinderung, Unterstützungsleistungen und Rechtsansprüchen sowie zu Teilhabeleistungen, gesundheitlicher Versorgung, rechtlichem Schutz, Schwerbehindertenausweis und vielem mehr hat Handicap International auf seiner Internetseite zusammengestellt.
Die Bundeskontaktstelle (BKS) ist Anlaufstelle für Informationsanfragen zur gesundheitlichen Versorgung für Geflüchtete mit Behinderung und/oder Pflegebedarf.
Das Netzwerk für taube Geflüchtete "Deaf Refugees" ist ein bundesweites Netzwerk aus verschiedenen Gehörlosenverbänden und -vereinen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene und Freiwilligen sowie Ehrenamtlichen, die barrierefreie Informationen speziell für taube Geflüchtete sammeln und Ansprechpartner*innen vermitteln. Die Informationen sind auch auf Ukrainisch, Russisch und Englisch vorhanden. Auf Instagram unter @deafrefugees_de postet und teilt das Netzwerk Videos und aktuelle Informationen in Gebärdensprachen.
Hilfe und Unterstützung für blinde und sehbehinderte Ukraine-Flüchtlinge bietet der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (Seite auch auf Ukrainisch). Der Verband lädt zu virtuellen Treffen zum Austausch und Informationsweitergabe zum Aufenthalt in Deutschland ein. Zusätzlich werden Deutschkurse für blinde und sehbehinderte Menschen aus der Ukraine über Zoom organisiert.
Das deutschlandweite Down-Syndrom-Bündnis für die Ukraine will Menschen mit Down-Syndrom und ihre Familien, die aus der Ukraine fliehen müssen, unterstützen und ihre Erfahrungen und Wissen über das Leben von Menschen mit Down-Syndrom in Deutschland auf Deutsch und Ukrainisch weitergeben.
Angebote für psychische Gesundheit
Ipso-care bietet psychosoziale Online-Beratung in mehreren Sprachen, u.a. in Russisch.
Informationen zu Depressionen und eine Anlaufstellen für Geflüchtete bietet die Internetseite Depression kann jeden treffen in 14 Sprachen, u.a. in Russisch.
Auch das Psychosoziale Zentrum REFUGIO Thüringen unterstützt ukrainische Geflüchtete und Helfende.
Unter ukraine@refugio-thueringen.de können Sie Anfragen zur psychosozialen Unterstützung stellen. Es werden Einzel- und Gruppentherapien angeboten. Zudem kann die Begleitung von Klient*innen durch Kultur- und Sprachmittler*innen zu niedergelassenen Therapeut*innen finanziell abgesichert werden.Bei der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e.V. steht der Praxisleitfaden „Traumasensibler und empowernder Umgang mit Geflüchteten“ für Fachkräfte und Ehrenamtliche zur Verfügung.
Die OPK (Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer) hat mehrsprachige Flyer zum Thema „Psychische Erste Hilfe für geflüchtete Kinder & Jugendliche“ in Ukrainisch und Russisch speziell für Thüringen aufgelegt.
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Deutsch lernen
Die Zulassung zum Integrationskurs ist auf Antrag möglich. Dieser kann entweder bei der für den Wohnort zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingereicht oder direkt über den Träger der Integrationskurse gestellt werden. Die Zulassung zum Integrationskurs soll bereits vor Erteilung des Aufenthaltstitels gemäß § 24 AufenthG bei Vorliegen einer Fiktionsbescheinigung möglich sein. Die Kursorte finden sich im BAMF-NavI.Eine Zulassung zu Berufssprachkursen ist unter den Voraussetzungen der Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV) möglich. Wer bereits einen Integrationskurs absolviert hat oder schon gut Deutsch spricht (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen), kann einen Berufssprachkurs besuchen. Mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG besteht in der Regel der Zugang zum Arbeitsmarkt. Bei vorliegendem Arbeitsmarktzugang und soweit die Zielgruppe bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet ist, kann die Agentur für Arbeit eine Berechtigung zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs ausstellen.
Der Thüringer Volkshochschulverband e. V. hat eine Hotline für die in Thüringen angekommenen Geflüchteten aus der Ukraine zu Fragen der Sprachförderung eingerichtet. Die Beratung erfolgt auf Ukrainisch oder Russisch.
Darüber hinaus bietet der Deutsche Volkshochschul-Verband jetzt auch kostenfreie Deutschkurse auf seiner Lernplattform in einer Version auf Ukrainisch an. Benötigt wird ein Smartphone und ein Internetzugang. Mit den vorhandenen Apps kann auch offline gelernt werden. Alle Lernenden werden von Online-Tutor*innen unterstützt. So können insbesondere diejenigen Geflüchteten, die noch keinen Platz in einem Deutschkurs vor Ort gefunden haben, die Zeit nutzen, um selbständig mit dem Deutschlernen zu beginnen.
Buchstaben.com hat ein kostenfreies Lernheft entwickelt, das die Grundzüge der deutschen Sprache leicht verständlich und übersichtlich näher bringt.
Einen kleinen Sprachkurs Ukrainisch - Deutsch bietet das Katapult-Magazin. Er enthält wichtige Begriffe mit Bildern sowie Wörtern auf Ukrainisch und Deutsch (jeweils auch in Lautschrift).
Eine spielerische Weise zum Vokabellernen bietet das Vokabelrätsel-Lernheft "Kreuzworträtsellexikon", das gemeinsam mit ukrainischen Lehrkräften entwickelt wurde und zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt wird.
Allgemeine Informationen zu Sprache finden sich hier.
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Kinder und Jugendliche
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) bietet ausführliche Informationen zu Kinder- und Jugendschutz (jeweils in Deutsch, Ukrainisch und Russisch). Auch rechtliche Informationen zu unbegleitet und begleitet nach Deutschland einreisenden Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine finden sich auf der Seite des TMBJS.
Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF) bietet seit 18.08.2022 neben seinem bestehenden Beratungsangebot auf Deutsch und Englisch zusätzlich eine kostenfreie Beratung mit ukrainischer Übersetzung für Fachkräfte und Ehrenamtliche, die sich um ukrainische Kinder und Jugendliche kümmern, an.
Seit dem 1. Juni 2022 besteht für Ukrainische Geflüchtete grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld. Umfangreiche Informationen für ukrainische Familien sowie alle Formulare und Erklärvideos in ukrainischer Sprache finden sich auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit auf Deutsch, Ukrainisch, Russisch und Englisch.
Der Kindernothilfefonds des Deutschen Kinderhilfswerkes hat eine Einzelfallhilfe für geflüchtete Kinder aufgelegt. Anträge können über Beratungsstellen oder gemeinnützige Organisationen und Vereine gestellt werden. Gefördert werden neben kindgerechten Freizeit- und Bildungsmaßnahmen auch die Ausstattung und Versorgung der Familien u.a. mit Bekleidung, Nahrungsmitteln, Hygieneartikeln, Möbeln sowie psychologische Betreuung, Übersetzung, medizinische Versorgung und Schulausstattung.
Die Bundeszentrale für politische Bildung bietet umfangreiche Hintergrundinformationen sowie eine Seite mit Informationen für Kinder.
Die Landeszentrale für politische Bildung Thüringen bietet eine Link-Liste von Hintergrundinformationen und Handreichungen für Lehrkräfte. Die Materialien können helfen mit Kindern und Jugendlichen über den Krieg in der Ukraine zu sprechen.
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Kindergarten, Schule , Ausbildung, Studium
Informationen zu Kindertageseinrichtungen und zum Thüringer Schulsystem erhalten Sie in der Broschüre „Kindergarten und Schule in Thüringen“ des Thüringer Bildungsministeriums (TMBJS) in den Sprachen Ukrainisch und Russisch. Zu den Themen Kindergarten, Schule, schulische Anerkennung, berufliche Orientierung usw. finden sich darüber hinaus ausführliche Informationen (jeweils in Deutsch, Ukrainisch und Russisch) auf der Internetseite des TMBJS.Die russischsprachige Hotline der Kausa-Servicestelle beantwortet Fragen zum Schulsystem und zur Ausbildung in Thüringen. Frau Anastasia Sergan ist erreichbar unter Telefon: 0172 2385758 oder 0361 60155 344 sowie E-Mail: sergan@bwtw.de. Anbei ein Flyer zur Beratung durch die Kausa-Landesstelle zu Ausbildung und Beruflicher Orientierung (Flyer auf Ukrainisch).
Bei Fragen zur Anmeldung in Kita und Schule, dem Erlernen von Deutsch als Zweitsprache oder einem DAZ-Studium, zu Sprachangeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene hat die Kindersprachbrücke Jena eine Beratungshotline freigeschaltet. Hier werden von 9 - 17 Uhr alle Fragen rund um das Thema Bildung in Thüringen auf Deutsch und Ukrainisch beantwortet. Die Bildungshotline ist unter 03641 5549 27027 erreichbar. Auch pädagogische Fachkräfte aus der Ukraine werden beraten.
Der BumF hat einen aktuellen Flyer veröffentlicht, der sich direkt an Kinder und Jugendliche richtet, die mit oder ohne ihre Familien geflüchtet sind. Der Flyer gibt, geordnet nach verschiedenen Themenbereichen, eine erste Orientierung für junge Menschen, die aus der Ukraine in Deutschland ankommen. (Flyer auf Ukrainisch)
Das Bilder- und Vorlesebuch „Schön, dass Du da bist! - Ein Kennenlernbuch über die Kinder- und Jugendhilfe für geflüchtete Kinder und Eltern“ von Save the Children Deutschland e.V. und Plan International Deutschland e.V. informiert Familien über ihre Rechte und soll Barrieren zu Unterstützungsangeboten abbauen. Das Buch ist in 11 Sprachen verfügbar und richtet sich an geflüchtete Familien in Aufnahmeeinrichtungen, aber auch an Sozialarbeitende, Erzieher*innen, Lehrer*innen und Ehrenamtliche, da ihnen eine Schlüsselrolle bei der Weitergabe von Informationen zukommt. Es kann unter schoen-dass-du-da-bist@plan.de kostenfrei bestellt werden.
Wichtige Informationen zum Studium in Thüringen bietet das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. In der Handreichung „Informationen zu Geflüchteten aus der Ukraine“ sind die wesentlichen hochschul-, aufenthalts-, arbeits- sowie sozialrechtlichen Regelungen und Hinweise zu weiterführenden Informationen für die Beratung von studieninteressierten Geflüchteten aus der Ukraine zusammengestellt.
Das Kinderrechtsforum bietet kostenfreie, 1,5-stündige Kurzschulungen "Umgang mit Geflüchteten" für alle Personen, die mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen arbeiten oder Interesse an diesem Thema haben. Es stehen mehrere Online-Termine zur Verfügung.
Allgemeine Informationen zu Bildung finden sich hier.
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Arbeitserlaubnis, Anerkennung von Schul-/Berufsabschlüssen
Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz in Deutschland gemäß §24 AufenthG ist sowohl die Beschäftigung als auch die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit von der Ausländerbehörde zu erlauben. Entsprechend ist der Aufenthaltstitel bei Erteilung mit dem Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt“ zu versehen. Es muss also kein zusätzlicher Antrag auf Beschäftigungserlaubnis gestellt werden. Auch mit der Fiktionsbescheinigung ist bereits jede Erwerbstätigkeit erlaubt und wird entsprechend in der Fiktionsbescheinigung vermerkt.Wer einen ausländischen Schul- oder Berufsabschluss hat, kann sich diesen in Deutschland anerkennen lassen. Auf dem Informationsportal der Bundesregierung Anerkennung in Deutschland finden sich Antworten auf häufige Fragen zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen in Deutschland. Wichtige Informationen sind auf einem Flyer auf Deutsch und Ukrainisch zusammengefasst.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Fragen und Antworten zu den Themen Arbeit und Soziale Sicherung auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch zusammengestellt.
Die Bundesagentur für Arbeit berät unter der Rufnummer 0911 178 7915 zu Fragen rund um den Arbeitsmarktzugang sowie die Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche auf Ukrainisch und Russisch (Beratungszeiten: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr).
Zur Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen berät IQ-Thüringen.
Darüber hinaus bietet die Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung Beratung zu den Themen Arbeitsmarktzugang sowie Bewerbung in Unternehmen und unterstützt bei der Suche nach Ansprechpersonen.
Kurzinformationen zum Arbeitsrecht finden sich auf einer Sonderseite des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) Bezirk Sachsen. Hier finden sich auf Deutsch und Ukrainisch Informationen zu Bezahlung, zum Mindestlohn sowie Informationen über die Mindeststandards eines Arbeitsvertrages in Deutschland.
Das Projekt „Faire Integration“ informiert über Arbeit- und Sozialrecht und unterstützt bei individuellen Fragen und Problemen im Themenfeld Arbeit.
Allgemeine Informationen zu Beschäftigung und Arbeit finden sich hier.
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Nutzung von Bus und Bahn
Seit dem 01.06.2022 müssen ukrainische Geflüchtete grundsätzlich ein Ticket lösen, wenn sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen wollen.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, mit dem „helpukraine“-Ticket nach ihrer Ankunft an einem der Haupt-Ankunftsbahnhöfe Berlin, Cottbus, Hannover überall innerhalb Deutschlands mit dem „helpukraine“-Ticket weiterzureisen. Dieses wird für Verbindungen im Fernverkehr mit einem sogenannten "eToken" ausgegeben. Informationen dazu finden sich in der Pressemitteilung des VDV.
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Ehrenamtliche Unterstützungsmöglichkeiten
Wenn Sie sich ehrenamtlich für ukrainische Geflüchtete einsetzen wollen, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Anlaufstelle oder Kontaktperson. Eine Auflistung ohne Anspruch auf Vollständigkeit, finden Sie untenstehend.In unserem aktualisierten Handbuch "Aktiv für Geflüchtete" haben wir hilfreiche Informationen und Kontakte für ehrenamtliches Engagement in der Geflüchtetenhilfe zusammengestellt. Umfangreiche Kontaktübersichten erleichtern das Netzwerken mit hauptamtlichen Ansprechstellen und ehrenamtlichen Organisationen. Das Handbuch kann kostenfrei hier bestellt werden.
Eine Zusammenstellung von Anlaufstellen für Spendensammlungen in Thüringen findet sich beim Mitteldeutschen Rundfunk (MDR). Sach- und Geldspenden nimmt der Verein Ukrainischer Landsleute in Thüringen e.V. entgegen.
Wenn Sie Unterkünfte für ukrainische Geflüchtete zur Verfügung stellen wollen, melden Sie Ihr Angebot bitte auch bei der zuständigen Kontaktstelle in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt. Auch hierzu haben wir die uns bekannten Kontaktstellen untenstehend aufgelistet. Zudem können Sie Wohnungs- und Zimmerangebote oder auch Bedarfe über #UnterkunftUkraine auf Deutsch, Ukrainisch, Englisch und Russisch melden. Bei „LeaveNoOneBehind“ können Sie ebenfalls Unterkunftsangebote melden, aber sich auch für andere Unterstützungsleistungen (z.B. Behördengänge, Übersetzungen, Transporte) registrieren. Umfangreiche rechtliche Informationen zur Aufnahme von Geflüchteten in Mietwohnungen sind auf der Internetseite des Deutschen Mieterbunds zusammengestellt. Der Deutsche Caritasverband hat einen Leitfaden veröffentlicht, der Menschen unterstützt, die privaten Wohnraum zur Verfügung stellen wollen. Darin benannt sind Empfehlungen beispielsweise zu Voraussetzungen an den zur Verfügung gestellten Wohnraum oder zum Umgang mit Erwartungen der aufnehmenden wie der aufgenommenen Personen. Auch Pro Asyl hat Tipps und Hinweise zur Aufnahme von Geflüchteten zusammengestellt.
Als erste Verständigungshilfe kann der Kauderwelsch-Sprachführer "Ukrainisch Wort für Wort" des Reise-Know-How-Verlags dienen. Er ermöglicht eine unkomplizierte Kommunikation in wichtigen Alltagssituationen. Der Verlag stellt den Sprachführer als PDF kostenlos zur Verfügung. Die Junge Tüftler gGmbH stellt kostenlos ein Bilderwörterbuch deutsch ukrainisch zur Verfügung. Das Wörterbuch wird regelmäßig aktualisiert.
Beratung und Unterstützung rund um die Themen Gesundheit, Bildung, Familie und Arbeit bieten zudem die regionalen Migrationsberatungsstellen. Für die bis 27-jährigen sind die Jugendmigrationsdienste (JMD) zuständig. Für Zugewanderte ab 27 Jahren sind die Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwanderer (MBE) die richtige Anlaufstelle. Über die kostenfreie Beratungs-App mbeon kann das Beratungsangebot der MBE auch digital in Anspruch genommen werden. In Videos auf Ukrainisch sowie Russisch wird dargestellt, zu welchen Themen die MBE berät, wo Beratungsstellen vor Ort gefunden werden können und wie die Onlineberatung über die mbeon App erfolgt.
Allgemeine Informationen zu Ehrenamt finden sich hier.
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Rechtliche Grundlagen
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Durchführungsbeschluss (EU): Massenzustrom von Vertriebenen aus der Ukraine (04.03.2022)
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Anwendungshinweis TMMJV zur leistungsrechtlichen Einordnung und Unterbringung (04.03.2022)
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Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung – UkraineAufenthÜV (07.03.2022)
Weitere relevante Gesetze und Verordnungen finden sich hier.
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Fördermittel
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Mikroförderprogramm "Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken." der DSEE
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"Sonderhilfe Ukraine" der UNO-Flüchtlingshilfe
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Kleinprojektefonds Kommunale Entwicklungspolitik für Kommunen (Deutsch-Ukrainische Partnerschaftsvorhaben)
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Engagementfonds "Nebenan angekommen" der Thüringer Ehrenamtsstiftung
- Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2021 - 2027 inklusive der Projektfördermöglichkeiten zu Gunsten von Geflüchteten aus der Ukraine
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„Ehrenamt hilft gemeinsam – ankommen, mitmachen, Gesellschaft gestalten“: Bundesweites Förderprogramm der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) zur Unterstützung zivilgesellschaftlicher Akteure und Organisationen, die geflüchteten Menschen aus der Ukraine helfen. Anträge können bis einschließlich 1. September 2022 gestellt werden.
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Weiterführende Informationen
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Auf der Internetseite "Thüringen hilft" der Thüringer Staatskanzlei finden sich u.a. Termine/Veranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger, die helfen wollen.
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Die Thüringer Staatskanzlei und der Kulturrat Thüringen e. V. unterstützen geflüchtete Künstlerinnen und Künstler. Als Anlaufstelle koordiniert und vermittelt die Geschäftsstelle des Kulturrates praktische Hilfsmaßnahmen zur künstlerischen Arbeit von Kulturschaffenden, die in Thüringen ankommen. Betroffene sind eingeladen, mittels eines zweisprachigen Kontaktformulars auf der Internetseite des Kulturrates ihre konkreten Bedarfe zu schildern.
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In der Kulturabteilung der Thüringer Staatskanzlei steht ein zentrales Postfach für alle Kulturfragen zum Thema Ukraine zur Verfügung, um Anfragen und Informationen aus dem Kulturbereich Thüringens aufzunehmen, Initiativen zu unterstützen und auch zur Weitergabe an die Task Force des Bundes zusammenzustellen. Postfach: Kulturanfragen-Ukraine@tsk.thueringen.de
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Das Bündnis Queere Nothilfe Ukraine ist ein Zusammenschluss verschiedener Organisationen aus der LSBTIQ*-Community in Deutschland. Sie unterstützen queere Menschen, die aus der Ukraine fliehen mussten oder noch im Land sind. Hier finden Geflüchtete und Helfer*innen wesentliche Infos und Angebote – auch auf Ukrainisch.
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Das Bundesinnenministerium hat eine Befragung unter Geflüchteten aus der Ukraine durchgeführt. Die Ergebnisse sind hier zu finden.
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Die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) bietet Kommunen die Möglichkeit Solidaritätspartnerschaften mit der Ukraine einzugehen. Für sie und alle Kommunen, die bereits Partnerkommunen in der Ukraine haben, wurde eine Informations-Hotline eingerichtet: 0228 20717 2670.
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Die Deutsche Telekom stellt kostenlose SIM-Karten für Geflüchtete aus der Ukraine zur Verfügung. Die Karten werden oft direkt bei der Einreise nach Deutschland verteilt, können aber z. T. auch vor Ort bei einzelnen Vereinen abgeholt werden. Voraussetzung ist ein gültiges ukrainisches Ausweisdokument. Informationen dazu finden Sie hier.
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Seit 27.07.2022 werden alle gültigen ukrainischen Führerscheine in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU bis Anfang 2025 (bzw. früher, wenn der Schutzstatus verloren geht) anerkannt (Verordnung Nr. (EU) 2022/1280). Informationen dazu finden Sie hier auf Deutsch und auf Ukrainisch. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat ein Merkblatt für Halter von in der Ukraine zugelassenen Fahrzeugen zu Kfz-Haftpflichtversicherung und die Zulassung der Fahrzeuge in Deutschland veröffentlicht.
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Der WDR hat ausführliche Informationen rund ums Bankkonto in Deutschland auf Deutsch und Ukrainisch zusammengestellt.
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Seit 24. Mai 2022 können Geflüchtete aus der Ukraine bei Banken und Sparkassen in Deutschland Hryvnia-Banknoten in Euro umtauschen. Informationen zu den Umtauschbedingungen finden sich auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums.
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Jede Polizeidienststelle nimmt Hinweise zu möglichen Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine, insbesondere als Opfer oder Augenzeuge, entgegen. Anhand eines Fragebogens, der auch in ukrainischer, russischer und englischer Sprache vorliegt, werden diese Angaben erfasst und an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Informationen dazu finden sich auf den Seiten des Bundeskriminalamtes und auf der Seite Germany4ukraine.de in Deutsch, Ukrainisch und Russisch.
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Der DRK-Suchdienst (Telefon: 089 680 773 111) unterstützt Menschen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine von ihren Familienangehörigen getrennt sind oder den Kontakt verloren haben .
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Aktuelles
Aktuelles: Psychosoziale Unterstützung durch Ipso
Ipso bietet ab Ende Mai im Rahmen von deutschsprachigen, kostenfreien Webinaren psychosoziale Unterstützung für Gastfamilien, Ehrenamtliche und Sozialarbeitende an.
Informationen und Anmeldung
Aktuelles
Aktuelles: Veranstaltungen für Ehrenamtliche
Die kostenfreien Veranstaltungen der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt bieten jede Woche auf die Bedürfnisse der Ehrenamtlichen zugeschnittene Informationen rund um Vereinsarbeit, Engagement und Ehrenamt. Einige Seminare richten sich direkt an Engagierte für Geflüchtete aus der Ukraine. Die Veranstaltungen finden online statt und beginnen in der Regel um 17:00 Uhr.
Die Aufzeichnungen vergangener Seminare sind online abrufbar.

Mehrsprachige Informationen
Актуальна інформація українською мовою
Aktuelle Informationen auf Ukrainisch
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Загальна інформація / Allgemeine Informationen
Auswärtiges Amt / Федеральне міністерство закордонних справBundesinnenministerium / Федеральне міністерство внутрішніх справ
Merkblatt des BMI zum Aufenthalt / Права та обов’язки осіб, яким надається тимчасовий захист
Bundesintegrationsbeauftragte / Федеральний комісар з питань інтеграції
#UnterkunftUkraine / Знайдіть місце
Willkommen in Deutschland / Ласкаво просимо до Нiмеччини
Seien Sie sicher unterwegs! / Подорожуйте безпечно!
Unterstützungsmaterialien gegen Menschenhandel / Допоміжні матеріали проти торгівлі людьми
Leitfaden: Schutz vor Gewalt für Frauen und Kinder / Посібник: Захист від насильства для жінок і дітей
Ukrainische Landsleute in Thüringen e.V. / інформаційною підтримкою та іншою допомогою звертайтесь до Громади Українців ТюрінгіїKontakte zu Sozial- und Ausländerbehörden / Контакти: органи соціального забезпечення та імміграційна служба
Tipps für Termine bei Behörden / Поради для термінів в державних управлінняхNummer gegen Kummer: Sorgentelefon Helpline Ukraine / Гаряча лінія допомоги українцям
Informationen aus Thüringen (MDR) / Новини, інформація та послуги (MDR)
Tagesschau mit ukrainischen Untertiteln / Новини з українськими субтитрами
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Освіта і робота / Bildung und Arbeit
IQ Netzwerk / Українська - Правові питання щодо права перебування у Німеччині для людей з УкраїниAnerkennung von Berufsqualifikationen / Визнання української професійної кваліфікації
Kindergarten und Schule in Thüringen / Дитячий садок и школа в Тюрингії
Kindergeld /Дитяча дотація для біженців з України
Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen / Визнання іноземних свідоцтв про здобуту
Deutsch-Lernheft / Перші кроки з німецької мови
Wörterbuch Deutsch - Ukrainisch / Німецько-український словник у форматі PDF
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Дозвілля / Freizeit
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Додаткові відомості / Weitere Informationen
Help Ukraine Ticket - Deutsche Bahn
Bankkonto in Deutschland / банківський
Haftpflichtversicherung / Приватне страхування відповідальності за нанесення шкоди
Fragen zum Arbeitsrecht in Deutschland / Питання про трудове право у Німеччині
Löhne und Mindestlöhne in Deutschland / Оплата: Заробітні платні у Німеччині
Queere Nothilfe Ukraine / Інформація та пропозиції для квір-біженців та помічників
Notfall-Hotline für Roma aus der Ukraine / ГАРЯЧА ЛІНІЯ ДЛЯ РОМІВ З УКРАЇНИ
Інформація для дітей та підлітків
Informationen für Kinder und Jugendliche (auf Ukrainisch)
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Schön, dass Du da bist / Ми раді вас тут бачити!ARD Fernsehprogramm für Kinder inkl. Deutschlernvideos
Funk (Jugendportal ARD/ZDF) Instagram-Account how.to.deutschland
Lernmaterial für Klasse 1-11 / Навчальний матеріал для 1-11 класів
Lernmaterial für Klasse 5-11 / Навчальний матеріал для 5-11 класів
Nummer gegen Kummer: Sorgentelefon Helpline Ukraine / Гаряча лінія допомоги українцям
Psychologische Chat-Beratung krisenchat.de / Психологічна підтримка українською та російською мовою
Psychosoziale Online-Beratung jugendnotmail.de / Онлайн-консультації для дітей та молоді
Актуальная информация на русском
Aktuelle Informationen auf Russisch
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Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer Online (mbeon)
Nummer gegen Kummer: Sorgentelefon Helpline Ukraine / Горячая линия помощи украинцам
psychosoziale Onlineberatung IPSO
Hilfetelefon gegen Gewalt an Frauen / Телефон доверия для женщин
Informationen zu Depression / ДЕПРЕССИЯ может случиться с каждым
Kindergarten und Schule in Thüringen / Детский сад и школа в Тюрингии
KAUSA-Hotline (russischsprachig) zu Fragen zum Schulsystem und zu Ausbildung in Thüringen. Telefon: 0172 2385758
Горячая линия проекта KAUSA для беженцев из Украины (на русском языке). Мы ответим на Ваши вопросы по школьному и профессиональному обучения в Тюрингии. Звоните по телефону 0172 2385758.
Hilfstelefone bei Gewalt
Kontaktdaten vor Ort
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bezüglich dem Angebot von Wohnraum, Sachspenden, sprachlicher Unterstützung, Dolmetscherleistungen u.a. finden Sie in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten. Die uns bekannten Informationen werden hier fortlaufend eingestellt.
Eine Kontaktliste der zuständigen Sozial- und Ausländerbehörden aller Landkreise und kreisfreien Städte hat das TMMJV herausgegeben.
Kontaktdaten der Landkreise und kreisfreien Städte
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Auf der Internetseite des Altenburger Landes finden sich ausführliche Informationen.
Kontakt zu Mitteilung über angekommene Personen sowie von Unterstützungsleistungen
E-Mail: ukrainehilfe@altenburgerland.deEhrenamtliche Angebote
Telefon: 03447 895 80-20
E-Mail: Diakonat.abg@diako-thueringen.deTelefon: 03447 586-888
E-Mail: ukrainehilfe@altenburgerland.deDie Stadt Altenburg hat eine Stelle zur Koordinierung der Hilfsangebote und -gesuche eingerichtet:
Theresia Luschka
Telefon: 03447 594 104
E-Mail: ukrainehilfe@stadt-altenburg.de -
Die Ausländerbehörde des Landkreises Eichsfeld ist im Asylverfahren Ansprechpartner für folgende Aufgaben: Wohnungsunterbringung, Sozialbetreuung, finanzielle Leistungen zum Lebensunterhalt, Krankenhilfe
Hotline: 03606 650 3333
E-Mail: ukraine@kreis-eic.de
Internetseite: https://www.kreis-eic.de/hilfe-fuer-fluechtlinge-der-ukraine.htmlWenn Sie Unterbringungsmöglichkeiten haben und Menschen auf der Flucht bei sich aufnehmen wollen oder bereits Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen haben, können Sie hier Ihre Kontaktdaten übermitteln, damit Ihnen der Landkreis Eichsfeld kurzfristig Beratung und Unterstützung anbieten kann.
Die Bürgermeister der Städte Leinefelde-Worbis, Heilbad Heiligenstadt und Dingelstädt rufen gemeinsam auf, ukrainischen Flüchtlingen Unterkunft und Beistand zu gewähren. Wer helfen will und kann, kann sich unter einer der folgenden E-Mail-Adressen melden: info@leinefelde-worbis.de, info@dingelstaedt.de oder hotline@heilbad-heiligenstadt.de
Weitere Informationen auf der Internetseite der Stadt Leinefelde-Worbis.
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Hilfsangebote (insbesondere zum Übersetzen und zur Unterstützung in den Unterkünften), aber auch Hilfsgesuche können an die zentrale E-Mail-Adresse der Stadt Erfurt gerichtet werden.
E-Mail: erfurthilft@erfurt.de
Internetseite: https://www.erfurt.de/ukraineDer Flyer "In Erfurt Zuhause" gibt eine Erstorientierung zu relevanten Beratungsstellen für Zugewanderte.
Zusatz- und Freizeitangebote bietet das Netzwerk für Integration und Migration (ZIM) der Landeshauptstadt Erfurt. Eine Übersicht der regelmäßigen Freizeitangebote im Netzwerk gibt es auf Deutsch und auf Ukrainisch. Die gesammelten Angebote aus der Jugendverbandsarbeit für geflüchtete Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern finden sich auf der Internetseite des Stadtjugendrings Erfurt.
Eine Ehrenamtsbörse wird ebenfalls vom ZIM betreut. Hier können sich alle melden, die ehrenamtlich aktiv werden und z.B. eine Patenschaft übernehmen wollen bzw. Bedarf an einer patenschaftlichen Betreuung haben. Kontaktdaten: Telefon 0361 6431535, E-Mail: zim@integration-migration-thueringen.de, Instagram: @zimerfurt, Facebook: @ZentrumFuerIntegrationUndMigration
Für Sachspenden und Hilfsgüter steht auch der Verein Ukrainischer Landsleute in Thüringen e. V. zur Verfügung:
За інформаційною підтримкою та іншою допомогою звертайтесь до Громади Українців ТюрінгіїSachspenden, Hilfsgüter / Телю бюро: Telefon: 0361 644 57084
Annahmestellen/ Адреси:
- Weißdornweg 2 (Schulturnhalle)
- Ukrainisches Kulturzentrum, Johannesstrasse 173, 99084 Erfurt, Mo - Fr von 14 bis 17 Uhr
Український Культурний Центр, Johannesstrasse 173, 99084 ErfurtE-Mail: ukrainelandsleute.thueringen@gmail.com
Facebook: https://www.facebook.com/gut.wille.freiheit/Seelsorgeangebot für Ukrainerinnen und Ukrainer
Ukrainische Seelsorgestelle Erfurt, St. Martini Kirche
Priester Yaroslav Sadovyj
Telefon: 01578 441 4085
E-Mail: info@ugkgt.de -
Kontaktdaten zur Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in der Stadt Gera
Sozialamt
Telefon: 0365 838 3101
E-Mail: soziales.ukraine@gera.deBei der städtischen Ehrenamtszentrale können Hilfsangebote oder mögliche Interessenbekundungen von Helfenden hinterlegt werden. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 und Freitag von 9 bis 15 Uhr.
Telefon: 0365 838 1072
E-Mail: ehrenamtszentrale@gera.de
Internetseite: https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=246486&_lang=de -
Ansprechpersonen des Landkreises Greiz
Herr Peter Jahn-Illig (Ausländerbeauftragter)
Telefon: 03661 876 154
E-Mail: peter.jahn-illig@landkreis-greiz.deHerr Sven Maiwald (Amtsleiter Sozialamt)
Telefon: 03661 876 338
E-Mail: Sven.Maiwald@Landkreis-Greiz.deKontaktdaten der Koordinierungsstelle Ukraine-Hilfe im Sozialamt des Landratsamtes Greiz:
E-Mail: ukraine@landkreis-greiz.de
Telefon: 03661 876 562Internetseite: https://www.landkreis-greiz.de/landkreis-greiz/aktuell/nachrichten-details/ukraine-hilfe-landkreis-sucht-unterkuenfte-fuer-fluechtlinge
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Für allgemeine Anfragen, Übersendung von Meldungen und Angeboten steht das Amt für Migration unter zur Verfügung.
Amtsleiterin K. Rottenbach
Telefon: 03685 445367
E-Mail: integration@lrahbn.thueringen.deInternetseite: https://www.landkreis-hildburghausen.de/Schnellnavigation/Startseite/Hilfe-f%C3%BCr-die-Ukraine-im-Landkreis-Hildburghausen.
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Auf der Internetseite des Ilm-Kreises finden sich Informationen aud Deutsch und Ukrainisch sowie ein Formular für Wohnraumangebote.
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Unterstützung bei der Aufnahme von ukrainischen Geflüchteten oder zur Meldung von Unterbringungsmöglichkeiten:
Büro für Migration und Integration
Herr Andreas Amend
Saalbahnhofstraße 9
07743 Jena
Telefon: 03641 492734
E-Mail: neu@jena.deInternetseite: https://neu.jena.de/de/aufnahme-ukrainischer-kriegsfluechtlinge
Sach- oder Geldspenden:
Auf https://www.buergerstiftung-jena.de/de/ukraine.html werden aktuelle Hilfs- und Spendenmöglichkeiten zusammengetragen.Spenden: AWO Thüringen. Weitere Infos zu benötigten Spenden finden sich regelmäßig aktualisiert auf Facebook.
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Auf der Internetseite des Kyffhäuserkreises www.kyffhaeuser.de finden sich zahlreiche Informationen auf Deutsch und Ukrainisch.
Kontaktmöglichkeiten für Fragen im Zusammenhang mit Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine sind:
Bürgertelefon zur Ukrainehilfe: 03632 741 700
E-Mail: ukraine@kyffhaeuser.de -
Auf der Internetseite des Landkreises Nordhausen finden Sie umfassende Informationen und Kontaktdaten - auch auf Ukrainisch!
Homepage: Ukraine - Landkreis-nordhausen.de
E-Mail: ukraine@lrandh.thueringen.deDer Verein schrankenlos e. V. hat für den Landkreis Nordhausen Informationen zusammengestellt, die auch regelmäßig weiter aktualisiert werden. Wer selbst Hilfe und Unterstützung anbieten möchte oder eine konkrete Suchanfrage hat, kann sich direkt an den Verein wenden:
Schrankenlos e. V.
E-Mail: info@schrankenlos.net
Internetseite: schrankenlos e. V. -
Kontakt über die Ausländerbeauftragte
Telefon: 0151 74556 766 oder 0151 74565 770
E-Mail: ukraine@lrashk.thueringen.de
Internetseite: https://www.saaleholzlandkreis.de/aktuelles-und-presse/mitteilungen/aktuelles-thema/
Broschüre Herzlich Willkommen im Saale-Holzland-Kreis -
Koordination der staatlich organisierten Aufnahme von Flüchtlingen:
Ausländerbehörde, Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz
Telefon: 03663 488-0
E-Mail: integration@lrasok.thueringen.de
Internetseite: https://www.saale-orla-kreis.de/de/ukraine-hilfe-fuer-gefluechtete.htmlGeflüchtete aus der Ukraine melden: Sie sind selbst geflohen oder möchten Geflüchtete bei der Anmeldung unterstützen? Hier finden Sie das nötige Formular sowie die Kontaktdaten.
Kontakt über den Fachdienst Ausländerwesen/ Integration
Telefon: 03663 488 420E-Mail: Integration@lrasok.thueringen.de
Es werden keine Sach- und Kleiderspenden entgegen genommen.
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Wichtige Ansprechpartner bei Fragen zum Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine
Wohnungen (unmittelbarer Bedarf zur Unterbringung):
Telefon: 03671 823 565
E-Mail: migration@kreis-slf.deWohnungen (Angebote)
Telefon: 03671 823 565
E-Mail: wohnungen.ukraine@kreis-slf.deLeistungen und Krankenhilfe (Asylbewerberleistungsgesetz/ Hilfe zum Lebensunterhalt)
Telefon: 03671 823 528
E-Mail: asyl.leistung@kreis-slf.deAufenthaltserlaubnis
Telefon: 03671 823 236 oder 03671 823 240
E-Mail: aufenthalt.ukraine@kreis-slf.deSammlung von Unterstützungsangeboten
Telefon: 03671 823 219
E-Mail: presse@kreis-slf.deInternetseite des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt
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Schmalkalden-Meiningen
Ansprechpartnerinnen für ausländerrechtliche und weitere Fragen im Zusammenhang mit Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine sind:
Silvia Kehr, Koordination Ukraine-Hilfe
Telefon: 03693 485-8791Michaela Fischer, Koordination Ukraine-Hilfe
Telefon: 03693 485-8790Stelle für Koordinierung der Unterkünfte
Telefon: 03693 485-8795Anna Wormsbecher, Dolmetscherin
Telefon: 03693 485-8792Lesya Lange (spricht fließend ukrainisch), Integrationsmanagerin im Fachdienst Ausländer- und Personenstandswesen
Telefon: 03693 485-8144E-Mail: ukraine@lra-sm.de
Internetseite des Landkreises auf Deutsch und Ukrainisch mit Meldeformularen für Geflüchtete, Ehrenamt und Wohnraum sowie ausführlichem FAQ.
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Zentrale Koordinierungsstelle zur Beantwortung aller ordnungs- und leistungsrechtlichen Fragen ist das Amt für Ausländer und Migration. Wer Unterbringungsplätze oder andere Möglichkeiten der Hilfe anbieten kann, wendet sich bitte per E-Mail an auslaenderbehoerde@lra-soemmerda.de oder postalisch an das Landratsamt Sömmerda, Amt für Ausländer und Migration (z.Hd. Herr König), Bahnhofstraße 9 in 99610 Sömmerda.
Für Erstinformationen steht Ihnen das Integrationsmanagement des Landkreises Sömmerda zur Verfügung.
Landratsamt Sömmerda, Integrationsmanagement, Wielandstraße 4, 99610 Sömmerda
Ansprechpartnerin: Frau Döhler
Telefon: 03634 354841
E-Mail: integration@lra-soemmerda.de
Internetseite: https://www.lra-soemmerda.de/Seiten/Ukraine.aspxEhrenamtliche Hilfsangebote werden vom ASB Kreisverband Sömmerda entgegengenommen.
ASB Kreisverband Sömmerda e.V., Bahnhofstraße 2, 99610 Sömmerda
Ansprechpartnerin: Frau Iwan
Telefon: 0162 2387 372
E-Mail: a.iwan@asb-soemmerda.de
Internetseite: https://www.asb-soemmerda.de/
Bitte melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail unter Angabe ihres Namens, ihrer Zeitkapazität und der Art ihrer Unterstützung. -
Informationen zum Landkreis Sonneberg
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Alle Informationen bezüglich Geflüchteten aus der Ukraine in Suhl finden Sie auf der Internetseite: https://helfen.insuhl.com/
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Informationen bezüglich ukrainischen Geflüchteten finden sich auf der Internetseite des Unstrut-Hainich-Kreises.
Fragen zum Aufenthaltsrecht
Telefon: 03601 801735
E-Mail: sicherheit-ordnung-migration@uh-kreis.deMitteilung über angekommene Personen
Bitte übermitteln Sie Ihre Kontaktdaten an: sicherheit-ordnung-migration@uh-kreis.de unter Nutzung des Formulars
alternativ per Telefon: 03601 801732 -
Wenn Geflüchtete ankommen und keine Unterkunft haben, ist die Leitstelle des Wartburgkreises unter Tel. 03691/7220 oder 112 zu erreichen. Von dort aus wird die Unterbringung über das Landratsamt Wartburgkreis organisiert. Für alle Fragen zum Thema sowie zur Meldung von Wohnraum ist die Mailadresse ukraine@wartburgkreis.de eingerichtet.
Internetseite mit weiteren Informationen: https://www.wartburgkreis.de/leben-im-wartburgkreis/soziales/hilfe-fuer-ukrainische-fluechtlinge
Kontaktdaten aller kommunalen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Kommunen des Wartburgkreises:
Kreisstadt Bad Salzungen (erfüllende Gemeinde für Leimbach)
Thomas Roth, Ronny Kaiser
ukrainehilfe@badsalzungen.de
03695 671300, 03695 671116Stadt Bad Liebenstein
Uwe Mägdefrau
maegdefrau@bad-liebenstein.de
036961 36116Stadt Eisenach
Joanna Santibanez Villegas, Beauftragte für Menschen mit Migrationshintergrund
Telefon: 03691 670 405
Nicole Päsler, Integrationsmanagement
Telefon: 03691 670 436
ukrainehilfe@eisenach.de
Internetseite: https://www.eisenach.de/leben/informationen-fuer-fluechtlinge/ukraine/informationen-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine/Stadt Geisa (erfüllende Gemeinde für Buttlar, Gerstengrund und Schleid)
Christian Ehmann
ehmann_ch@geisa.de
036967 71843Stadt Ruhla (erfüllende Gemeinde für Seebach)
Matthias Jary
m.jary@ruhla.de
036929 82821Stadt Treffurt
Detlef Händel
ordnungsamt@treffurt.de
036923 51521Stadt Vacha
Daniela Tischendorf
daniela.tischendorf@caritas-geisa.de
0173 3558155Stadt Werra-Suhl-Tal
Klaus Reinhardt
buergermeister@werra-suhl-tal.de
036922 33200Gemeinde Barchfeld-Immelborn
Felix Krause
ukraine@barchfeld-immelborn.de
036961 47517Gemeinde Dermbach (erfüllende Gemeinde für Empfertshausen, Oechsen, Weilar und Wiesenthal)
Kontakt wird über Koordinierungsstelle im Landratsamt hergestellt
ukraine@wartburgkreis.deGemeinde Gerstungen
Mathias Richter
mrichter@gerstungen.de
036922 245200Gemeinde Hörselberg-Hainich
Doreen Krieg
d.krieg@hoerselberg-hainich.de
036254 73031Gemeinde Krayenberggemeinde
Heidemarie Zimmer
h.zimmer@krayenberggemeinde.de
036963 23750Gemeinde Unterbreizbach
Roland Gimpel
roland_gimpel@web.de
0160 95530203Gemeinde Wutha-Farnroda
Cornelia Scheid
c.scheid@wutha-farnroda.de
036921 915221VG Hainich-Werratal (Stadt Amt Creuzburg sowie Gemeinden Berka v. d. Hainich, Bischofroda, Frankenroda, Hallungen, Krauthausen, Lauterbach und Nazza)
Karola Hunstock
k.hunstock@vg-hainich-werratal.de
036926 94740 -
Hilfsangebote und Erstinformationen für Geflüchtete auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch finden sich auf der Internetseite der Stadt Weimar: https://stadt.weimar.de/aktuell/ukraine/
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Informationen für Geflüchtete und Helfende finden sich auf der Internetseite des Weimarer Landes: https://weimarerland.de/de/informationsseite-ukraine.html