Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter "www.bimf.thueringen.de" veröffentlichte Website der Thüringer Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge.
Wir sind bemüht, unsere Website barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus, dem Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderung (ThürGIG), dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Einhaltung der Anforderungen wurde durch einen externen Dienstleister in der 38. Kalenderwoche 2020 auf WCAG 2.1 AA/BITV-Konformität geprüft. Das Konzept ist robust und responsiv.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
- Cookiebanner wird durch die Hautdomain "thueringen.de" ausgegeben. Sichtbarkeit und Tastaturereichbarkeit müssen hergestellt werden (Update);
- Logo der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge muss mit entsprechendem Alternativtext eingebunden werden (Update);
- Kontrast der Menüpunkte (Istwert: 3,93 / Sollwert: 4,5). Alle anderen getesteten Kontraste waren ausreichend (Update);
- Tastenfokus derzeit nur auf der 1. Ebene deutlich sichtbar (Update);
- Ausgewählte Seite wird aktuell nur über den Navigationspfad/Brotkrümelpfad angezeigt (Update);
- Sprunglinks werden derzeit durch ein JavaScript überlagert, das für ein weiches Seitenscrollen sorgt;
- Videos stehen derzeit ohne Untertitel zur Verfügung;
- PDF-Dokumente liegen in Textform vor, sind aber teilweise ohne Tags, Titel oder Alternativtitel derzeit nicht barrierefrei.
Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen kontinuierlich um. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft. Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen.
Datum der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 06.10.2020 erstellt.
Barrieremeldung
Feedback und Kontaktangaben
Wir arbeitet daran, die bestehenden Barrieren abzuschaffen.
Falls Sie bei der Verwendung der Website der Thüringer Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge auf Barrieren stoßen, können Sie sich gerne an uns wenden.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:
Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
Joachim Leibiger
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Telefon: 0361 573 811 741
E-Mail: vz_bmb@tmasgff.thueringen.de